Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ideenweitergedacht – Einzelunternehmen
Teil I: Allgemeine Rahmenbedingungen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen ideenweitergedacht (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Auftraggeber, Kund, Teilnehmer sowie Käufer (nachfolgend einheitlich „Kund“).
(2) Die Anbieterin erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
Business Starter Coaching
Persönliches Coaching
Strategische Beratung und Unternehmensentwicklung
Kommunikationsdesign, Corporate Design und Webdesign
Design-, Präsentations- und Produktberatung
Community-, Kunden-Journey- und Businessaufbau-Beratung
Interim- und Embedded Consulting in Unternehmen
Workshops, Vorträge und Veranstaltungen (digital und vor Ort)
Verkauf physischer Produkte, digitaler Produkte sowie Print-on-Demand-Produkte über Online-Shops (z. B. Etsy)
(3) Abweichende Bedingungen der Kund finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Für einzelne Leistungsbereiche können ergänzende besondere Bedingungen gelten. Diese gehen bei Widersprüchen den allgemeinen Regelungen vor.
§2 Anbieterin
Einzelunternehmerin: Annika Carmen Weinert alias Carmen Weinert, ideenweitergedacht
Sitz des Unternehmens: Kiel und Uelzen, Deutschland
Rechtsform:
freiberufliche Tätigkeit im Kreativbereich sowie
gewerbliche Tätigkeit für sonstige Leistungen
Die Anbieterin nutzt die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG.
§3 Leistungsumfang
(1) Die Anbieterin bietet Beratungs-, Coaching-, Design-, Umsetzungs- und Veranstaltungsleistungen sowie Produkte an.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus:
individuellen Angeboten,
schriftlichen Vereinbarungen,
Buchungsbestätigungen,
Veranstaltungsbeschreibungen oder
Produktbeschreibungen im jeweiligen Shop.
(3) Die Anbieterin schuldet – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – keinen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder unternehmerischen Erfolg, sondern ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(4) Coaching- und Beratungsleistungen stellen ausdrücklich keine Therapie, medizinische Behandlung oder Rechts- bzw. Steuerberatung dar.
§4 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder mündliche Angebotsannahme,
Terminbuchung,
Auftragsbestätigung,
Teilnahmebestätigung,
oder Bestellung eines Produkts.
(2) Im Coaching- und Beratungsbereich ist regelmäßig ein vorheriges Kennenlern- oder Vorgespräch Voraussetzung für eine Zusammenarbeit, sofern nicht gesetzliche oder trägergebundene Programme (z. B. Fördermaßnahmen) abweichende Regelungen vorsehen.
(3) Die Anbieterin behält sich vor, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern keine entgegenstehenden gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen bestehen.
§5 Leistungsdurchführung
(1) Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen selbstständig, eigenverantwortlich und unabhängig.
(2) Ort, Zeit, Umfang und Methode der Leistungserbringung bestimmt die Anbieterin im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit eigenständig.
(3) Kund verpflichten sich zu angemessener Mitwirkung, insbesondere zur rechtzeitigen Bereitstellung notwendiger Informationen, Inhalte oder Entscheidungen.
(4) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten der Anbieterin.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis gemäß Angebot oder Vereinbarung.
(2) Vor Projektbeginn ist eine Anzahlung in Höhe der ersten zwei Arbeitsstunden zu leisten. Erst nach Zahlungseingang beginnt die Leistungserbringung.
(3) Laufende Projekte werden regelmäßig durch Teilrechnungen entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet (z. B. monatlich oder projektbezogen).
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Die Anbieterin ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§7 Termine, Fristen und Kommunikation
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Verspätungen der Kund führen nicht zu einer Verlängerung vereinbarter Termine. Die vereinbarte Leistungszeit beginnt zum festgelegten Zeitpunkt und endet entsprechend der Planung.
(3) Kommunikation kann je nach Vereinbarung digital oder vor Ort erfolgen.
(4) Die Anbieterin ist berechtigt, Termine aus wichtigen Gründen zu verschieben. Ersatztermine werden angeboten.
§8 Aufzeichnungen
(1) Die Anbieterin kann einzelne Sitzungen oder Veranstaltungen zu Dokumentationszwecken aufzeichnen.
(2) Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben.
(3) Eine Herausgabe von Aufzeichnungen erfolgt nur bei ausdrücklicher individueller Vereinbarung.
(4) Eigene Aufzeichnungen durch Kund sind nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin zulässig.
(5) Aufzeichnungen werden grundsätzlich bis zum Projekt- oder Auftragsende gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum (Grundsatzregelung)
(1) Sämtliche von der Anbieterin entwickelten Inhalte, Methoden, Konzepte, Designs, Materialien und Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Kund erhalten ein Nutzungsrecht ausschließlich im vereinbarten Umfang.
(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weiterlizenzierung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet (z. B. durch eine offene Lizenz).
(4) Allgemeines Know-how, Methoden, Ideen und nicht kundenspezifische Gestaltungselemente dürfen von der Anbieterin uneingeschränkt weiterverwendet werden.
§10 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, wirtschaftliche Entscheidungen oder unternehmerische Ergebnisse der Kund wird keine Haftung übernommen.
(3) Die Umsetzung von Empfehlungen erfolgt eigenverantwortlich durch die Kund.
(4) Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Inhalte, Materialien oder Rechte Dritter, die von Kund bereitgestellt werden.
§11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Anbieterin.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Anbieterin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Teil II: Besondere Bedingungen Coaching & Beratung
§13 Art der Leistungen
(1) Die Anbieterin bietet Coaching-, Beratungs-, Mentoring- und Unterstützungsleistungen insbesondere in den Bereichen Businessaufbau, persönliche Entwicklung, Unternehmenspräsentation, Design, Community-Aufbau, Kommunikations- und Strukturentwicklung sowie verwandten Themenfeldern an.
(2) Die Leistungen dienen der Begleitung, Reflexion, Orientierung, Wissensvermittlung und Unterstützung von Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen.
(3) Die Anbieterin schuldet – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – keinen konkreten wirtschaftlichen, persönlichen, gesundheitlichen oder unternehmerischen Erfolg.
(4) Die Umsetzung von Empfehlungen, Impulsen oder gemeinsam erarbeiteten Inhalten erfolgt eigenverantwortlich durch die Kund:innen.
§14 Kennenlerngespräch / Vibe-Check und Zustandekommen einer Zusammenarbeit
(1) Vor Beginn einer Zusammenarbeit findet in der Regel ein kostenloses Kennenlerngespräch („Vibe-Check“) oder eine vergünstigte Kennenlernsession statt.
(2) Dieses Gespräch dient der gegenseitigen Prüfung, ob die Zusammenarbeit fachlich, organisatorisch und menschlich passend erscheint.
(3) Ein Anspruch auf Abschluss einer Zusammenarbeit besteht nicht.
(4) Die Anbieterin behält sich vor, Anfragen oder Zusammenarbeiten abzulehnen, sofern keine gesetzlichen, förderbedingten oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
§15 AVGS- und trägergebundene Maßnahmen
(1) Werden Coaching- oder Beratungsleistungen im Rahmen öffentlich geförderter Programme, AVGS-Maßnahmen oder im Auftrag von Bildungsträgern, Agenturen oder sonstigen Dritten durchgeführt, gelten ergänzend die jeweiligen Rahmenbedingungen und Vertragsregelungen des beauftragenden Trägers.
(2) Soweit Bestimmungen des Trägers oder gesetzliche Förderbedingungen von diesen AGB abweichen, gehen diese vorrangig vor.
(3) Die Annahme, Durchführung oder Ablehnung von Teilnehmer:innen kann sich in diesen Fällen nach den Vorgaben des jeweiligen Trägers richten.
(4) Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für Förderentscheidungen, Vermittlungserfolge oder sonstige Entscheidungen Dritter.
§16 Kein Ersatz für Therapie, medizinische oder rechtliche Beratung
(1) Coaching- und Beratungsleistungen stellen ausdrücklich keine Psychotherapie, medizinische Behandlung, Heilbehandlung, Rechtsberatung oder Steuerberatung dar.
(2) Die Inanspruchnahme der Leistungen ersetzt keine notwendige medizinische, psychotherapeutische oder fachliche Behandlung.
(3) Kund:innen sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Teilnahme an Coaching- oder Beratungsleistungen für sie geeignet ist.
§17 Eigenverantwortung der Kund:innen
(1) Coaching und Beratung beruhen auf aktiver Mitwirkung der Kund:innen.
(2) Entscheidungen, Handlungen und Umsetzungen erfolgen eigenverantwortlich.
(3) Die Anbieterin gibt Empfehlungen, Impulse und Einschätzungen nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für individuelle Entscheidungen oder deren Folgen.
§18 Termine, Absagen und Nichterscheinen
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Für Termine ab 14:00 Uhr ist eine kostenfreie Absage bis spätestens 2 Stunden vor Terminbeginn möglich.
(3) Für Termine vor 14:00 Uhr ist eine kostenfreie Absage bis spätestens 21:00 Uhr des Vorabends möglich.
(4) Erfolgt die Absage später, kann eine Ausfall- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 % des vereinbarten Honorars berechnet werden.
(5) Gleiches gilt bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage.
(6) Bei Verspätungen beginnt und endet die vereinbarte Zeit unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit der Kund:innen zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.
§19 Aufzeichnungen
(1) Einzelne Sitzungen können nach Ermessen der Anbieterin zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden.
(2) Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt, sicher gespeichert und grundsätzlich bis Projektende aufbewahrt.
(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
(4) Eine Herausgabe an Kund:innen erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher individueller Vereinbarung.
(5) Eigene Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen durch Kund:innen sind nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.
§20 Nutzungsrechte an Materialien
(1) Im Rahmen von Coaching oder Beratung bereitgestellte Unterlagen, Arbeitsmaterialien und Inhalte dürfen im Rahmen ihres vorgesehenen Zwecks genutzt werden.
(2) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
(3) Hiervon ausgenommen sind Inhalte, die ausdrücklich mit einer offenen Lizenz (z. B. Creative Commons) gekennzeichnet wurden.
Teil III: Besondere Bedingungen Design-, Kommunikations- und Umsetzungsleistungen
§21 Art der Leistungen
(1) Die Anbieterin bietet insbesondere Leistungen in den Bereichen Kommunikationsdesign, Corporate Design, Webdesign, Unternehmenspräsentation, Printmedien, digitale Medien, Struktur- und Sichtbarkeitskonzepte sowie verwandte kreative und strategische Leistungen an.
(2) Hierzu können insbesondere gehören:
Gestaltung und Umsetzung von Websites
Corporate-Design- und Gestaltungsleistungen
Printmedien (z. B. Flyer, Visitenkarten, Banner, Präsentationen)
gestalterische Unterstützung im Unternehmensauftritt
strategische Begleitung und Beratung
Recherche-, Strukturierungs- und Umsetzungsleistungen
(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich um Dienstleistungen auf Stundenbasis.
§22 Leistungsumfang und Zusammenarbeit
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus individuellen Angeboten, Vereinbarungen oder laufenden Abstimmungen im Projektverlauf.
(2) Die Zusammenarbeit erfolgt flexibel und kann sowohl asynchrone Umsetzungsarbeit als auch Abstimmungen, Meetings und Beratungen umfassen.
(3) Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen im Projektverlauf sind grundsätzlich möglich und werden entsprechend des tatsächlich entstandenen Aufwands vergütet.
§23 Vergütung und Zeiterfassung
(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
(2) Die Anbieterin führt eine nachvollziehbare Dokumentation der erbrachten Leistungen und Arbeitszeiten.
(3) Im Angebot genannte Stundenumfänge stellen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – Schätzwerte dar und dienen ausschließlich der Orientierung.
(4) Sowohl geringere als auch höhere tatsächliche Aufwände werden entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit abgerechnet.
§24 Korrekturen und Änderungswünsche
(1) Korrekturen und Änderungswünsche sind grundsätzlich möglich.
(2) Sämtliche Korrekturen, Anpassungen, Besprechungen sowie weitere Änderungsrunden werden nach tatsächlichem Aufwand vergütet.
(3) Die Anbieterin berät Kund:innen nach bestem Wissen hinsichtlich sinnvoller und wirtschaftlicher Lösungen, die Entscheidung über Änderungswünsche liegt jedoch bei den Kund:innen.
(4) Beide Vertragsparteien behalten sich das Recht vor, die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund zu beenden, insbesondere bei dauerhaft gestörtem Vertrauensverhältnis oder fehlender Mitwirkung.
§25 Mitwirkungspflichten der Kund:innen
(1) Kund:innen verpflichten sich, benötigte Informationen, Inhalte und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Bereits vorhandene Materialien wie Texte, Bilder, Logos oder sonstige Inhalte können eingebracht werden.
(3) Soweit Inhalte von Kund:innen bereitgestellt werden, liegt die Verantwortung für deren rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit sowie bestehende Nutzungsrechte bei den Kund:innen.
(4) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Zeitpläne entsprechend.
§26 Urheberrechte an bereitgestellten Inhalten
(1) Die Anbieterin übernimmt keine rechtliche Prüfung von bereitgestellten Inhalten auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstige Rechte.
(2) Kund:innen stellen die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von bereitgestellten Inhalten entstehen.
(3) Hinweise, Quellenangaben oder Bildnachweise, die die Anbieterin im Rahmen ihrer Kenntnis mitteilt, entbinden Kund:innen nicht von ihrer eigenen Prüfpflicht.
(4) Die Anbieterin dokumentiert verwendete externe Bildquellen nach bestem Wissen. Die rechtliche Prüfung und dauerhafte Sicherstellung der Nutzungsrechte liegt beim Auftraggeber.
§27 Nutzungsrechte und Rechteübergang
(1) Nutzungsrechte an individuell erstellten Leistungen gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Rechnung auf die Kund:innen über.
(2) Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Anbieterin.
(3) Eine vorläufige Nutzung oder Teilveröffentlichung – insbesondere bei Websites – kann projektbegleitend im Rahmen der Zusammenarbeit erfolgen, ohne dass dadurch bereits eine vollständige Rechteübertragung erfolgt.
§28 Portfolio-Nutzung
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, erstellte Arbeiten, Projektausschnitte oder Ergebnisse zu Zwecken der Eigenwerbung und Darstellung im Portfolio zu verwenden.
(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform.
§29 Wiederverwendung von Know-how und Gestaltungselementen
(1) Allgemeine Methoden, Ideen, Arbeitsweisen, Know-how, Konzepte, Frameworks sowie nicht individuell geschützte Gestaltungselemente verbleiben bei der Anbieterin.
(2) Die Anbieterin ist berechtigt, solche Bestandteile uneingeschränkt für weitere Projekte und Kund:innen zu verwenden.
§30 Hosting, Software, Drittanbieter und Sicherheit
(1) Hosting, Domains, Plugins, Software, Drittanbieter-Dienste sowie technische Infrastruktur liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Kund:innen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Die Anbieterin unterstützt nach bestem Wissen bei Auswahl, Recherche und Orientierung.
(3) Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für:
Vollständigkeit von Informationen
Softwareänderungen
Sicherheitslücken
Kompatibilitätsprobleme
technische Entwicklungen Dritter
(4) Eine dauerhafte Überwachung, Wartung oder Aktualisierung ist nicht geschuldet, sofern diese nicht gesondert vereinbart wurde.
Teil IV: Besondere Bedingungen Interim-, Embedded- und Unternehmensberatungsleistungen
§31 Art der Leistungen
(1) Die Anbieterin bietet zeitlich begrenzte beratende, strategische, organisatorische sowie operative Unterstützungsleistungen innerhalb von Unternehmen an.
(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:
Analyse und Optimierung von Strukturen und Abläufen
Begleitung von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen
Einführung und Begleitung digitaler Tools und Arbeitsweisen
Unterstützung bei internen Organisations- und Kommunikationsprozessen
konzeptionelle, strategische oder operative Mitarbeit
projektbezogene Koordination und fachliche Begleitung
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus individuellen Vereinbarungen oder Angeboten.
§32 Selbstständige Leistungserbringung
(1) Die Leistungen werden von der Anbieterin als selbstständige Unternehmerin erbracht.
(2) Die Anbieterin entscheidet – soweit nicht anders vereinbart – eigenverantwortlich über Art, Methode, Ort, Reihenfolge und Organisation ihrer Tätigkeit.
(3) Die Anbieterin ist nicht in die arbeitsrechtliche Organisation des Unternehmens eingegliedert.
(4) Ein Arbeitsverhältnis wird durch die Zusammenarbeit ausdrücklich nicht begründet.
§33 Arbeitsmittel und Organisation
(1) Die Anbieterin nutzt grundsätzlich eigene Arbeitsmittel und eigene technische Infrastruktur.
(2) Eine Nutzung betrieblicher Systeme, Software oder Arbeitsmittel des Auftraggebers kann im Einzelfall vereinbart werden, sofern dies zur Leistungserbringung erforderlich erscheint.
(3) Die Nutzung solcher Systeme begründet keine Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis.
§34 Weitere Auftraggeber
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, parallel für weitere Auftraggeber tätig zu sein.
(2) Eine Exklusivität besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
§35 Fachliche Koordination und Weisungsbefugnis
(1) Soweit projektbezogen vereinbart, kann die Anbieterin fachliche Koordinations- oder Abstimmungsaufgaben übernehmen.
(2) Eine etwaige fachliche Anleitung oder Koordination von Mitarbeitenden erfolgt ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Projekts.
(3) Eine arbeitsrechtliche Arbeitgeber- oder Vorgesetztenstellung wird hierdurch nicht begründet.
§36 Projektlaufzeiten
(1) Interim-, Embedded- oder Unternehmensberatungsprojekte können zeitlich befristet durchgeführt werden.
(2) Typische Projektlaufzeiten liegen – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zwischen einem und sechs Monaten.
(3) Eine Verlängerung oder Fortsetzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§37 Vergütung und Abrechnung
(1) Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
(2) Die Anbieterin dokumentiert ihre Leistungen nachvollziehbar.
(3) Regelmäßige Teilrechnungen können projektbegleitend erstellt werden.
§38 Verantwortung und Umsetzung
(1) Empfehlungen, Analysen und Einschätzungen erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der im Projekt verfügbaren Informationen.
(2) Unternehmerische Entscheidungen sowie deren Umsetzung verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers.
(3) Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Ergebnisse, interne Entscheidungen oder organisatorische Maßnahmen des Auftraggebers.
§39 Vertraulichkeit
(1) Die Anbieterin verpflichtet sich, im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene betriebliche Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben hiervon unberührt.
(3) Weitergehende Geheimhaltungsvereinbarungen können individuell vereinbart werden.
Teil V: Besondere Bedingungen Workshops, Vorträge und Veranstaltungen
§40 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Regelungen gelten für Workshops, Vorträge, Gruppenangebote, Kurse, Veranstaltungen sowie vergleichbare Formate – unabhängig davon, ob diese digital oder vor Ort stattfinden.
(2) Die Anbieterin kann Veranstaltungen selbst durchführen oder im Auftrag Dritter tätig werden.
(3) Soweit Veranstaltungen im Auftrag Dritter stattfinden, können ergänzend deren Bedingungen gelten.
§41 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen kann schriftlich, elektronisch, über Buchungssysteme, Plattformen oder individuell vereinbarte Wege erfolgen.
(2) Ein Vertrag kommt mit Bestätigung der Anmeldung oder anderweitiger Annahme durch die Anbieterin zustande.
(3) Die Anbieterin behält sich vor, Anmeldungen im Einzelfall abzulehnen, sofern sachliche Gründe vorliegen.
§42 Mindestteilnehmerzahl
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, für einzelne Veranstaltungen Mindestteilnehmerzahlen festzulegen.
(2) Wird die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung abgesagt, verschoben oder in angepasster Form durchgeführt werden.
(3) Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§43 Änderungen und Absage durch die Anbieterin
(1) Die Anbieterin behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen zu verschieben, abzusagen oder inhaltlich anzupassen.
Wichtige Gründe können insbesondere sein:
Krankheit
technische Probleme
höhere Gewalt
unvorhersehbare organisatorische Umstände
zu geringe Teilnehmerzahl
(2) Änderungen im Ablauf, zeitliche Anpassungen oder der Austausch einzelner Inhalte stellen keinen Mangel dar, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
§44 Digitale Veranstaltungen
(1) Für digitale Veranstaltungen können Plattformen oder externe Dienste eingesetzt werden.
(2) Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für technische Störungen außerhalb ihres Einflussbereichs.
(3) Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme sicherzustellen.
§45 Verhalten und Hausrecht
(1) Ein respektvoller und wertschätzender Umgang wird vorausgesetzt.
(2) Die Anbieterin behält sich vor, Teilnehmer:innen bei erheblich störendem, diskriminierendem, übergriffigem oder anderweitig unzumutbarem Verhalten ganz oder teilweise von Veranstaltungen auszuschließen.
(3) Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht.
§46 Aufzeichnungen
(1) Aufzeichnungen durch Teilnehmer:innen sind grundsätzlich nicht gestattet.
(2) Abweichende Regelungen können ausdrücklich für einzelne Veranstaltungen festgelegt werden.
(3) Die Anbieterin kann Veranstaltungen oder einzelne Inhalte zu Dokumentations- oder internen Zwecken aufzeichnen.
(4) Über etwaige Aufzeichnungen werden Teilnehmer:innen vorab informiert.
§47 Veranstaltungsunterlagen und Materialien
(1) Im Rahmen von Veranstaltungen bereitgestellte Unterlagen, Präsentationen, Arbeitsblätter oder sonstige Materialien dienen ausschließlich der persönlichen oder vereinbarten Nutzung.
(2) Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nicht gestattet.
(3) Hiervon ausgenommen sind Materialien, die ausdrücklich unter offenen Lizenzen (z. B. Creative Commons) veröffentlicht wurden.
§48 Haftung bei Veranstaltungen
(1) Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.
(2) Die Anbieterin haftet nicht für persönliche Gegenstände der Teilnehmer:innen.
(3) Bei Veranstaltungen mit praktischen Übungen oder Interaktionen tragen Teilnehmer:innen Verantwortung für ihr eigenes Handeln.
Teil VI: Besondere Bedingungen Shop, Produkte, digitale Inhalte und Nutzungsrechte
§49 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Regelungen gelten für den Verkauf und die Bereitstellung physischer Produkte, digitaler Produkte, personalisierter Produkte, Print-on-Demand-Produkte sowie sonstiger Waren und Inhalte der Anbieterin.
(2) Der Verkauf kann insbesondere über eigene Verkaufswege, Plattformen oder externe Marktplätze (z. B. Etsy) erfolgen.
(3) Ergänzende Plattformbedingungen der jeweiligen Verkaufsplattform können Anwendung finden.
§50 Produktarten
(1) Das Angebot kann insbesondere umfassen:
physische Produkte
digitale Downloads
Kennenlern- und Gruppenspiele
Print-on-Demand-Produkte
personalisierte Produkte
Papeterie
Kunst- und Designprodukte
3D-gedruckte Produkte
Arbeitsmaterialien und sonstige Inhalte
(2) Produktbeschreibungen dienen der Information und stellen keine garantierten Beschaffenheitsvereinbarungen dar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§51 Digitale Produkte
(1) Digitale Inhalte werden – soweit technisch vorgesehen – nach Zahlungseingang bereitgestellt.
(2) Kund:innen stimmen ausdrücklich zu, dass mit der Bereitstellung digitaler Inhalte vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen werden kann.
(3) Mit Beginn der Ausführung kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erlöschen.
(4) Es besteht kein Anspruch auf zukünftige Updates, Erweiterungen oder technische Anpassungen, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert wurden.
§52 Personalisierte Produkte
(1) Personalisierte oder individuell angefertigte Produkte werden nach Kundenvorgaben erstellt.
(2) Personalisierte Produkte sind – soweit gesetzlich zulässig – vom Widerruf ausgeschlossen.
(3) Dies gilt insbesondere für individuell angepasste Spielvarianten, Sonderanfertigungen oder kundenspezifische Gestaltungen.
§53 Print-on-Demand und externe Produktionspartner
(1) Einzelne Produkte können durch externe Produktions- und Versanddienstleister hergestellt und versendet werden.
(2) Produktions-, Liefer- oder Farbabweichungen können technisch bedingt auftreten.
(3) Lieferzeiten können durch externe Produktions- und Versandprozesse beeinflusst werden.
(4) Die Anbieterin haftet nicht für Verzögerungen oder Änderungen außerhalb ihres Einflussbereichs.
§54 Nutzungsrechte und Lizenzmodell
(1) Mit dem Erwerb eines Produkts werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang eingeräumt.
(2) Es wird ausschließlich ein Nutzungsrecht eingeräumt; geistiges Eigentum und Urheberrechte verbleiben bei der Anbieterin.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist zulässig:
private Nutzung
Nutzung im eigenen Unternehmen
Nutzung im Rahmen eigener Dienstleistungen
(4) Nicht gestattet sind insbesondere:
Weiterverkauf
Unterlizenzierung
Vermietung
dauerhafte Überlassung an Dritte
Vervielfältigung
Digitalisierung oder Nachproduktion
öffentliche Bereitstellung
§55 Besondere Regelungen für professionelle Nutzung des Kennenlernspiels
(1) Personen oder Unternehmen, die Produkte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einsetzen (z. B. Coaches, Trainer:innen, Moderator:innen, Veranstalter:innen, Hochzeitsplaner:innen oder Unternehmen), dürfen diese im Rahmen ihrer eigenen Dienstleistungen verwenden.
(2) Voraussetzung hierfür ist, dass die nutzende Person oder Organisation selbst Käufer:in des Produkts ist.
(3) Nicht zulässig ist insbesondere:
Weitervermietung
dauerhafte Überlassung an Kund:innen
Weitergabe an Endnutzer:innen zur eigenständigen Nutzung
(4) Endkund:innen benötigen für eine eigenständige Nutzung ein eigenes Exemplar.
§56 Vorführ-, Partner- und Sondermodelle
(1) Die Anbieterin kann vergünstigte Vorführ-, Partner- oder Sonderexemplare anbieten.
(2) Solche Modelle dienen ausschließlich Demonstrations-, Vorführ- oder beruflichen Einsatzzwecken.
(3) Eine Weitergabe, Vermietung oder Weiterveräußerung bleibt ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§57 Widerruf, Rückgabe und gesetzliche Verbraucherrechte
(1) Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.
(2) Vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen sind – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere:
personalisierte oder individuell angefertigte Produkte,
Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt werden,
digitale Inhalte, sofern Kund:innen ausdrücklich zugestimmt haben, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und sie bestätigt haben, dass sie dadurch ihr Widerrufsrecht verlieren.
(3) Über die gesetzlichen Rechte hinaus besteht kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht.
(4) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.